Gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) und Ausbildungsverordnung bestimmte Berufsgruppen wie Personen, die Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung bedienen oder,die Umgang mit radioaktiven Quellen haben, benötigen eine anerkannte Ausbildung im Strahlenschutz.
Um die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen zu erhalten und für den Strahlenschutz sensibilisiert zu bleiben, wurde am 1. Januar 2018 eine Fortbildungspflicht eingeführt.
In diesem Bereich können wir Ihnen personalisierte Kurse anbieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Möglichkeit, die Bildungsaktivitäten direkt in Ihrer Einrichtung durchzuführen. Am Ende der Aktualisierung wird ein von der Bundesbehörde anerkanntes Zertifikat ausgestellt.